Das Krankenhaus ist ab dem 1. Januar 2010 durch den Gesetzgeber mit dem Einzug der Zuzahlungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 4 SGB V verpflichtet worden.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Zuzahlung in Höhe von 10,-- € pro Kalendertag am Entlassungstag in unserem Aufnahmebüro zu zahlen.
Für Aufnahme- und Entlassungstag müssen jeweils 10,-- € entrichtet werden.
Sie können Ihre Zuzahlung in bar oder per EC-Karte bezahlen.